VKE 1.4 - Dolle/ L 29 bis AS Lüderitz (L 30)
Für den 13,2 km langen Teilabschnitt der A14 erfolgte die Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie des Artenschutzbeitrages. Konfliktpotential boten im Besonderen die erheblichen Verluste und Zerschneidungen von Waldlebensräumen durch die Querung der Colbitz-Letzlinger Heide, die Querung des Tangers und seiner Nebenarme (FFH-Gebiet „Tanger-Mittel- und Unterlauf“) sowie verschiedene faunistische Betroffenheiten in den genannten Lebensräumen (insbesondere für Fledermäuse, Wild, Avifauna, Amphibien, Fischotter).
Teil der Planung waren unter anderem die Errichtung einer Grünbrücke, einer Wildunterführung (Großer Kuhgrund) und von Fledermausquerungshilfen. Weitere Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen umfassten u.a. Amphibien- und Otterleiteinrichtungen, die Optimierung der Bauwerke unter Gesichtspunkten der faunistischen Durchlässigkeit, Maßnahmen zur Vermeidung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse und Vögel. Vor dem Hintergrund erheblicher Waldverluste nahmen trassenferne Aufforstungen (Gesamtumfang ca. 70 ha) einen wesentlichen Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.
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Einen weiteren Schwerpunkt bildeten verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der Tangerniederung. Darüber hinaus nahm die Bewältigung artenschutzlicher Konflikte eine zentrale Rolle innerhalb der Planung ein. Dies machte in enger Abstimmung mit externen Fachgutachtern und dem Auftraggeber die Ausweisung umfangreicher vorgezogener Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Teil der erbrachten Leistungen war schließlich auch die fachliche Unterstützung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.