Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Gemäß dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden weltweit noch immer soziale Mindeststandards wie Kinder- und Zwangsarbeit missachtet. Die Einführung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzung in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichengesetz, LkSG) verfolgt das Ziel, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern, und hat dazu konkrete Sorgfaltspflichten festgelegt, die durch Unternehmen einzuhalten sind.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Schüßler-Plan Gruppe erfolgt den Vorgaben des LkSG entsprechend.

Das Beschwerdeverfahren der Schüßler-Plan Gruppe unterliegt den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an ein angemessenes Beschwerdeverfahren. Es ermöglicht hinweisgebenden Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzung menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Mitarbeitende sowie Außenstehende können Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und pflichtverletzungen abgeben, sie müssen jedoch stets Bezug auf die Schüßler-Plan Gruppe, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben.

Beschwerden können einfach und digital über das Beschwerdesystem der Schüßler-Plan Gruppe abgegeben werden.  Dies ermöglicht eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der Schüßler-Plan Gruppe – auf Wunsch auch anonym.

Bitte beachten Sie, dass allgemeine Verbesserungsvorschläge oder allgemeine Kundenbeschwerden, die sich nicht auf die zuvor beschriebenen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie entsprechende Pflichtverletzungen beziehen, ausdrücklich nicht durch die zuvor beschriebene Beschwerdeplattform berücksichtigt werden können. Nutzen Sie hierfür bitte die Ihnen bekannten Verfahren.

Wir bitten Beschäftigte und Externe, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen zu unterstützen. Hinweisgebenden entstehen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile. Das Beschwerdeverfahren läuft nach dem in der Verfahrensanordnung der Schüßler-Plan Gruppe definierten Prozess ab. Unparteiisches Handeln wird zu jeder Zeit gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Beschwerdesystem der Schüßler-Plan Gruppe

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie zu konkreten Pflichtverletzungen können einfach und digital eingereicht werden

Zum Beschwerdesystem der Schüßler-Plan Gruppe

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