Planung von Erdkabeltrassen
Im Rahmen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) und des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) wurden Pilotprojekte für Erdverkabelungen im 380-kV-Drehstrombereich festgelegt mit dem Ziel, praktische Erfahrungen für die Auswirkung von Erdkabeln im Drehstromnetz auf das elektrische Übertragungssystem zu sammeln. Bei der Trasse Wahle-Mecklar wurde dafür ein 10-20 km langer Abschnitt ausgewählt. Schüßler-Plan ist hier in Ingenieurgemeinschaft (INGE) mit der iwb Ingenieurgesellschaft mit der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sowie mit der Baugrunderkundung beauftragt. Auf Basis des Planungshandbuchs „Handbuch Bauen und Errichten“ der Tennet TSO GmbH wurden die Abhängigkeiten der Lage der Erdkabel im Erdreich definiert. Zu planen waren zwei parallel verlaufende Kabelgräben für je sechs Erdkabel.
mehr lesen
Teilautomatisierte Vermessung, parametrisiert programmierte Planung
Aufgrund der elektrotechnischen, elektromagnetischen und thermischen Vorgaben des Betreibers sind die Kabelabstände in Abhängigkeit der Verlegetiefe vorgegeben und strikt innerhalb der definierten Toleranzen zu planen. Da diese Vorgaben komplexe Abhängigkeiten mit dem Geländeprofil generierten, wurde die Trassierung mit dem System CARD 1 parametrisiert programmiert umgesetzt. Hierbei wurden die Parameter für die offene Bauweise und die Bohrabschnitte berücksichtigt. Somit konnte auf Basis des DGM 5 des Landes Niedersachsen eine geländeabhängige Planung umgesetzt werden.
Im Zuge der vertiefenden Planungsphasen wurden alle Kreuzungspunkte terrestrisch vermessen und die Zwischenbereiche per Laserscan mit Drohnenflügen nachvermessen. Durch die Teilautomatisierung konnte die Planung in Lage und Höhe an das justierte DGM nachgeführt werden. Als Teil der INGE hat Schüßler-Plan die Trassierung und tiefbautechnische Planungen bis zur Planfeststellungsreife der ca. 13 km langen und ca. 50 m breiten Erdkabeltrasse in offener Bauweise sowie mit HDD-Bohrverfahren erbracht (gequert werden u. a. Leitungstrassen, Bahntrassen, Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Wege, Gewässer und unwegsames Gelände sowie besonders geschützte Gebiete).